INHALT: 8 TECHNISCHE INFORMATIONEN / ABSTURZSICHERUNG E/D/E ABSTURZSICHERUNG FESTER HALT IM HÖHEN-EINSATZ Grundlagen Bleibt bei der Arbeit viel Luft nach unten, gehört die Absturzsicherung zur Persönlichen Schutzausrüstung (PSA). Sie bewahrt den Benutzer entweder vor einem Sturz (Rückhaltesystem) oder fängt ihn im freien Fall auf (Auffangsystem). Die Ausrüstung besteht jeweils aus mehreren Komponenten, die mindestens eine Körperhaltevorrichtung (etwa in Form eines Auffanggurtes) und ein Befestigungssystem umfassen. Sie sind mit einer zuverlässigen Verankerung zu verbinden. Vorschriften Die PSA muss die einschlägigen Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit erfüllen und entsprechend geprüft und gekennzeichnet sein. Vor der Auswahl und dem Einsatz der Schutzausrüstung gegen Absturz und zum Halten und Retten hat der Nutzer mit Blick auf die geplanten Arbeiten und die örtlichen Gegebenheiten eine Gefahrenermittlung durchzuführen. Details zum ordnungsgemäßen Zustand der Schutzausrüstung gegen Absturz und Beispiele für verschiedene Sicherungssysteme finden sich unter anderem in den Berufsgenossenschaftlichen Regeln (BGR) 198 und 199. Auffanggurte Auffanggurte sind Teile eines Auffangsystems und kommen immer dann zum Einsatz, wenn Arbeiten ausgeführt werden, bei denen ein Absturz nicht ausgeschlossen werden kann. Auffanggurte müssen den gesamten Körper umschließen und mindestens über eine Auffangöse am Rücken verfügen. Auffanggurte können in Verbindung mit seitlichen Halteösen als Haltegurte verwendet werden. Im Falle eines Absturzes darf die betroffene Person maximal 20 Minuten im Gurt bleiben. Danach sollten sie in Kauerstellunggebracht werden. Haltegurte Haltegurte dürfen nur zum Halten verwendet werden und kommen zum Einsatz, wenn sichergestellt werden kann, dass ein Absturz ausgeschlossen ist. Haltegurte können dann eingesetzt werden, wenn das Verbindungsmittel um den Anschlagpunkt geführt oder geschlungen wird, sodass eine zweitrangige Belastung gegeben ist. Ein freies Hängen im Gurt muss ausgeschlossen sein. Prüfung und Instandhaltung Der Nutzer der PSA hat vor jedem Einsatz auch die persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz, Halten und Retten auf Mängel, Vollständigkeit und auf das Prüfdatum zu kontrollieren. Die PSA gegen Absturz, Halten und Retten muss jährlich von einem Sachkundigen überprüft werden. Das muss in einem Prüfbuch dokumentiert werden. Ansprechpartner Die Ausbildung zum Sachkundigen nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz (BGG) 906 sowie weitere Grundund Aufbaukurse zum Steigen und Retten können über den Fachhandel vermittelt werden. Auch die Berufsgenossenschaften und deren Schulungszentren sind Ansprechpartner: PSA gegen Absturz müssen hohen Anforderungen entsprechen, da sie vor Lebensgefahr schützen. So ist neben einer sachgerechter Herstellung und Anwendung auch die regelmäßige Prüfung der Persönlichen Schutzausrüstungen lebenswichtig. Absturzsicherung8 366 Alle Preise in ohne MwSt.