INHALT: 10 TECHN. INFORMATIONEN / BETR. ARBEITSSCHUTZ HILFE IM ERNSTFALL E/D/E Regeln Die Arbeitssicherheit und der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz sind gesetzlich verankert und über die Berufsgenossenschaften als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung umfassend geregelt. So ergibt sich aus den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) und den Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (BGV) ein weit reichendes Regelwerk, das für jedes Unternehmen verbindlich ist. Pflichten Zu den Grundpflichten des Unternehmers gehören demnach alle erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Auch müssen Vorbereitungen für eine wirksame Erste Hilfe getroffen werden. Dazu gehört ebenso geeignetes Personal wie eine geeignete Ausstattung für den Ernstfall. Erste Hilfe Die Grundsätze der Prävention schreiben ebenso vor, dass das Erste-HilfeMaterial jederzeit schnell erreichbar und leicht zugänglich ist. Es ist in geeigneten Vorrichtungen aufzubewahren und muss, gegen schädigende Einflüsse geschützt, in ausreichender Menge bereitgehalten und rechtzeitig ergänzt und erneuert werden. Ausstattung Der Erfolg der Ersten Hilfe steht und fällt mit dem Zugriff auf die richtige Ausstattung. Es liegt beim Unternehmen, über deren Art, Menge und Aufbewahrungsort zu entscheiden abhängig von der Betriebsgröße, den vorhandenen betrieblichen Gefahren sowie der Ausdehnung und Struktur des Unternehmens. Selbst innerhalb eines Betriebes können die Anforderungsprofile an eine Erste-Hilfe-Ausrüstung sehr unterschiedlich sein. Gleiches gilt für Verletzungsgefahren. Jede Branche hat außerdem andere Anforderungen und Risiken. Verbandskästen Als Grundlage für das betriebliche Erste-Hilfe-System sind DIN-Normen nur ein Hinweis auf Minimalanforderungen bei der Ausstattungsmenge und Ausstattungsqualität zum Beispiel bei Verbandkästen. Hier sind die Normen DIN 13157 für einen kleinen Verbandskasten und DIN 13169 für einen großen Verbandskasten als Basisausstattung zu werten. Umfangreichere Inhalte oder höhere Ausstattungsqualität gerade bei Verbandstoffen sind jedoch immer empfehlenswert. Betr.10 Arbeitsschutz Großer Verbandkasten (DIN 13169) a) in Verwaltungs- und Handelsbetrieben von 51 bis 300 Beschäftigten 1 Verbandkasten DIN 13169 je 300 weitere Beschäftigte zusätzlich 1 Verbandkasten DIN 13169 b) in Herstellungs- und Verarbeitungsbetrieben von 21 bis 100 Beschäftigten 1 Verbandkasten DIN 13169 ab 100 weitere Beschäftigte zusätzlich 1 Verbandkasten DIN 13169 c) auf Baustellen von 11 bis 50 Beschäftigten 1 Verbandkasten DIN 13169 je 50 weitere Beschäftigte zusätzlich 1 Verbandkasten DIN 13169 Wichtige Information: Ein großer Verbandkasten DIN 13169 kann auch durch zwei kleine Verbandkästen DIN 13157 ersetzt werden. Kleiner Verbandkasten (DIN 13157) a) in Verwaltungs- und Handelsbetrieben von 1 bis 50 Beschäftigten 1 Verbandkasten DIN 13157 b) in Herstellungs- und Verarbeitungsbetrieben von 1 bis 20 Beschäftigten 1 Verbandkasten DIN 13157 c) auf Baustellen von 1 bis 10 Beschäftigten 1 Verbandkasten DIN 13157 Verbandkästen DIN 13157 sind auch für Tätigkeiten im Außendienst einsetzbar. 390 Alle Preise in ohne MwSt.